Immer größer werdender Ärger um den WZV

Viele Bürger werden ihn kennen, den Ärger über den Wege-Zweckverband Segeberg (WZV).
Bereits in mehreren Einwohnerversammlungen und in den Ausschüssen wurde von Bürgern vielfach der Unmut über das Herausstellen der Papiertonnen geäußert. Grund hierfür ist die Vorgabe, dass die Papiertonne in einigen Straßenzügen nur auf eine Bürgersteigseite gestellt werden soll. Das heißt, dass die schwere Papiertonne den Bordstein runter, über die Straße und den Borstein wieder hoch gezogen werden muss. Und das gilt für Jung und Alt. Die Hinweise seitens des WZV, dass man das Papier alternativ zum Recyclinghof bringen oder statt eine große auch zwei kleine Tonnen verwenden könne, ist eher Hohn als Hilfe.

Ein weiteres Ärgernis ist die Tatsache, dass die Kehrfahrzeuge an mehreren Stellen nicht wenden können, da diese, wie uns zugetragen wurde, nicht rückwärtsfahren dürfen. Das heißt, dass einzelne Straßenzüge an Ihren Enden nicht gereinigt werden können und entweder gar nicht gekehrt werden, oder dies nun von der Gemeinde übernommen wird.

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Dorfbegehung

Der Ausschuss für Umweltschutz und Wege wird am 23.10.2021 mit dem Fahrrad die Wege und Straßen in unserer Gemeinde abfahren und begutachten. Auf diese Weise kann der Ausschuss sich ein gemeinsames Bild von dem Zustand der Wege und Straßen machen. Während der Dorfbegehung liegt ebenfalls ein Augenmerk auf die durchgeführte Unterhaltungspflege der Gehwege vor den Grundstücken. Jährlich werden alle sievershüttener Haushalte durch eine Postwurfsendung der Gemeinde auf die Unterhaltungspflichten der Gehwege vor Ihren Grundstücken hingewiesen. Dies will nun der Ausschuss kontrollieren und bei NIchteinhaltung entsprechende Maßnahmen anstoßen.

Da wir von der Wählergemeinschaft nun schon seit längerer Zeit Bemühungen anstellen, dass sich der Wegeausschuss gemeinsam ein Bild von dem zum Teil schlechten Zustand der Gewehge macht, freut es uns natürlich umso mehr, dass diesen Bemühungen nun endlich nachgekommen wird.

Hier sind noch einmal die aktuell gültigen Satzungen unserer Gemeinde zu finden:
https://www.amt-kisdorf.de/index.phtml?mNavID=1846.36&sNavID=1846.36&La=1

Doppik Seminar in Sievershütten

Am Samstag, den 11. September 2021, wird ein ganztätiges Doppikseminar für ehrenamtliche Kommunalpolitiker/- innen hier in Sievershütten stattfinden. Es handelt sich um eine von KOMMA organisierte INHOUSE Veranstaltung, die hier vor Ort im Dorfhaus abgehalten wird.

Ursprünglich war dieses Seminar im November 2020 geplant, musste dann aber kurzfristig coronabedingt abgesagt werden. Dieses Mal kann es hoffentlich unter der Leitung des Diplom-Verwaltungswirtes, Herrn Rüdiger Schöning, durchgeführt werden.

Herr Schöning wird alle Teilnehmer in das doppische Haushaltsrecht, das die bisherige Kammeralistik bereits vor einigen Jahren abgelöst hat, einführen, indem er Grundkenntnisse zum neuen Haushaltsrecht vermittelt und auf Steuerungs­instrumente wie z. B. die Budgetierung eingeht. Ferner wird er auf die Rechtsgrundlagen, den Aufbau und die Inhalte des Haushaltsplans und die Details zur Haushaltsplanung eingehen. Hier geht es dann um Erträge und Aufwendungen sowie geplante Investitionsmaßnahmen.

Interessant wird der Aspekt „Prüfungsmöglichkeiten“, denn die Gemeindevertreter, die als letzte Instanz den Haushalt genehmigen müssen, erhalten hier hoffentlich Hinweise darauf, wie ein knapp 140 seitiger Haushaltsplan gleichsam „quergelesen“ werden kann. Zum Schluss geht es um die Ausführung des Haushaltsplanes, also die Buchhaltung und um Haushaltsüberschreitungen.

Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und Bestim­mungen des neuen doppischen Haushaltsrechtes vermittelt zu bekommen. Neben Kurzvorträgen und Diskussionen wird die Problematik an praktischen Fällen veranschaulicht. Da hier der aktuelle Haushalt Sievershüttens als Grundlage dient, besteht gleichzeitig die Möglichkeit, den eigenen Haushalt detaillierter zu erkunden.

Dr. Stefanie Winther

(Vorsitzende des Finanzausschusses)

Hunde an die Leine

Liebe Hundebesitzer,

es ist Brut- und Setzzeit. BItte lasst eure Lieblinge beim Spaziergang in der Natur an der Leine. Die ersten Junghasen sind schon da, die ersten Frischlinge sind bereits geboren und werden von der Bache bewacht. Gerade bei der Frischlingsaufzucht versteht das Schwarzwild keinen Spaß und geht in den Angriff über. Ein solches Zusammentreffen hat meist schlimme Konsequenzen für die neugierigen Vierbeiner, die eventuell nur mal schnuppern wollen.

Bei den Hasen werden die Jungtiere in kleinen Vertiefungen im Boden abgelegt. Sie haben bei der Geburt und in den ersten Wochen/Monaten keine Witterung, damit Sie von Fressfeinden nicht aufgespührt werden können. Ebenfalls ist die optische Tarnung perfekt, so dass man die Junghasen nicht sieht, auch wenn man direkt neben Ihnen steht. Die Häsin säugt den Junghasen nur ein paar Mal am Tag. Den Rest der Zeit ist er auf sich alleine gestellt. Dadurch, dass die Menschen inzwischen auch abseits der Wege im Wald und auf den Feldern unterwegs sind, erfolgt das Säugen inzwischen fast nur noch in der Nachtzeit.

Wenn nun euer Hund zufällig über einen Junghasen oder ein anderes Jungtier „stolpert“ und schnüffelt oder dran leckt, überträgt er seine Witterung und das Schicksal der Jungtiere ist besiegelt. Das heißt, auch wenn ihr nichts davon mitkriegt, kann eurer Hund einen großen Schaden anrichten. Auch wenn ihr es nicht wollt.

Durch Corona sind inzwischen viel mehr Menschen in der Natur unterwegs. Leider haben viele Menschen verlernt, wie man sich in der Natur zu verhalten hat. Immer wieder sieht man Hundebesitzer mit ihren unangeleinten Hunden über fremde und teils bestellte Felder sowie quer durch den Wald laufen. Der Schaden, der dabei – wie oben beschrieben- angerichtet wird, ist nicht immer erkennbar und irreperabel. Auch die Suche nach Abwurfstangen erhöht den Druck auf unser freilebendes Wild und es zieht sich immer mehr zurück. Jeder freut sich, wenn er/sie einen Hasen oder ein Reh auf einem Feld oder im Wald sieht, dehalb sollten wir uns mit bedacht und mit Repsekt in der Natur bewegen.

Es sei erwähnt, dass das Sammelnn und Mitnehmen von Abwurfstangen (ohne Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten) den Tatbestand der Wilderei erfüllt und somit kein Kavaliersdelikt ist. Wird man erwischt drohen zum Teil empfindliche Strafen bis zu 10.000 €. Ebenso verhält es sich mit der Leinenpflicht im Wald. Gemäß Landesgesetz gilt ganzjährig im Wald eine Leinenpflicht. Die Hunde sind somit nur an der Leine und auf den Wegen zu führen.

Aus der Jägerschaft wird immer wieder berichtet, dass Hundehalter sich uneinsichtig zeigen und sogar trotz der freundlichen Hinweise anfangen den Hinweisgeber zu beleidigen. Wir möchten euch auch auf diesem Wege bitten, der Bitte der Waidmännern folge zu leisten und eure Hunde nicht wieder außerhalb der Sichtweite abzuleinen.

Voraussichtlich kein Ruheforst in Sievershütten

Nachdem die Gemeindevertretung von Sievershütten einen 3-Punkte-Plan beschlossen hat, hat die Interessengemeinschaft einer Fristverlängerung zur Durchführung des Bürgerentscheides von 3 Monaten auf 6 Monate zugestimmt.

Zentrales Ziel dieses 3-Punkte-Planes und der Fristverlängerung war die Durchführung eines Bodengutachtens zur Klärung der Planungsgrundlage. Dieses Bodengutachten sollte Klarheit in Bezug auf den pH-Wert des Bodens und des Wasserstandes im Erdreich geben. Da im Zuge der Antragsstellung eines Ruheforstes ebenfalls ein Bodengutachten gefordert wird, ist die Durchführung eines Bodengutachtens ersteinmal nichts ungewöhnliches.

Nun kam allerdings alles anders als gedacht. Der Waldbesitzer Hans-Burkhard Fallmeier hat sich nach offiziellen Angaben unseres Bürgermeisters dazu entschlossen, seine Pläne zu verwerfen und keinen Ruheforst in Sievershütten zu errichten. (vgl. Online Kieler Nachrichten vom 22.08.2020). Somit würde auch kein Bürgerentscheid stattfinden.

Allerdings hat die Gemeindevertretung in Ihrem 3-Punkte-Plan Herrn Fallmeier bis zum 15.09.2020 Zeit gegeben ein Bodengutachten vorzulegen. Erst mit verstreichen dieses Tages wird endgültig klar sein, dass es in Sievershütten keinen Ruheforst geben wird.

Der Sievershüttener Wald wird dann wahrscheinlich in gesamter Fläche als Wirtschaftswald weiter bewirtschaftet werden. Sollte doch noch der Ruheforst entstehen, würde nur der Teil des Waldes bewirtschaftet werden, der nicht als Ruheforst ausgewiesen wird.

Sachstand Ruheforst

In der gestrigen Sitzung der Gemeindevertretung, ging es schwerpunktmäßig um das Thema Ruheforst.
Nachdem der Landrat des Kreises Segeberg das Bürgerbegehren der Interessengemeinschaft Sievershütten (IGS) für zulässig erklärt hatte, hätte es in den nächsten 3 Monaten zu einer Abstimmung mit der Fragestellung: „Sind Sie gegen die Einrichtung eines Bestattungswaldes in Sievershütten?“ kommen müssen.
Unter den damit gegebenen Umständen wie Zeitdruck (Wahlvorbereitung unter Einhaltung der Fristen für die Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen), Urlaubszeit, unzureichende konkrete Informationen zur Bodenbeschaffenheit in Bezug auf Eignung für Urnenbestattungen im betreffenden Waldgebiet, hätte es sowohl nach Meinung der Gemeindevertretung als auch der IGS keine hinreichende sachlich neutrale Basis für die Abstimmung gegeben.
Auch wenn das Thema Ruheforst inzwischen zu einer emotional diskutierten Angelegenheit geworden ist, möchte letztlich niemand die Verhinderung oder Entstehung um jeden Preis, wie auf der gestrigen Sitzung festgestellt werden konnte.

Nachdem die 3 gewählten wortführenden Vertreter der Interessengemeinschaft (IGS) ihre Bedenken, die aktuell auf eine Ablehnung des Ruheforstes hinwirken, dargelegt hatten, konnte nach dem Beschuss der GV, der Zielsetzung des Bürgerbegehrens beizutreten, falls erforderliche Informationen nicht in einer ausgemachten Frist erbracht werden können, eine Fristverlängerung für die Bürger-Abstimmung erreicht werden.

Ziel ist es innerhalb einer gesetzten Frist (15.9.2020) ein Bodengutachten über die Eignung des Waldbodens für Urnenbestattungen im für den Ruheforst vorgesehenen Gebiet zu erhalten. Sollte dieses nicht erbracht werden oder sich herausstellen, dass der Waldboden nicht unbedenklich geeignet ist, wird es keinen Bestattungswald in Sievershütten geben.

Geplanter Bestattungswald – Überlegungen und Argumente innerhalb der WGS

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Sie haben bestimmt in den letzten Wochen und Monaten aufmerksam die Thematik Bestattungswald verfolgt. 

Wo & wie Sie auch immer mit dem Thema bisher “konfrontiert” wurden – ob in den intensiven Besprechungen vergangener Einwohnerversammlungen, Gemeinde- und Ausschusssitzungen, oder durch das gestartete Bürgerbegehren einer Sievershüttener Interessengemeinschaft, oder vielleicht auch über die Informationen anderer kommunalpolitischer Verbände und in lokalen Zeitungsartikeln – gefühlt bleiben doch (immer) einige Fragen offen! 

Die bisher bekannten und kommunizierten Argumente – hinsichtlich pro & kontra – sind für sich und je nach persönlichen Werten sicherlich alle für den Einen oder Anderen nachvollziehbar. Wir sollten uns dennoch stets bewusst sein, dass dieses Thema zurzeit unser Dorf in Unruhe versetzt und die abschließende Entscheidung durchaus langfristige Auswirkungen auf unsere dörfliche Struktur und das Miteinander haben kann. Wichtig für uns in der WGS ist, dass wie auch immer der Weg zur Entscheidung sein wird, wir alle den letztendlich demokratischen Beschluss mit Respekt und Vernunft gemeinsam tragen können!

Seit Mitte 2019 hat sich der Waldbesitzer Herr Fallmeier in Ausschüssen und Versammlungen gern bereit erklärt, Auskunft über sein geplantes Vorhaben zu geben und hat bereitwillig seine Ideen vorgetragen. Leider fehlt bis heute eine belastbare Basis – im Sinne eines schriftlichen Planentwurfes oder Geschäftskonzeptes – für sein Vorhaben (Stand Anfang Juni 2020).

Ende März 2020 haben wir seitens der WGS einen „Antrag auf Vorlage eines Vorvertrages vom Waldbesitzer zum Bestattungswald“ an unseren Bürgermeister Herrn Stefan Weber übergeben. Die WGS hat in der Vergangenheit bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass den Gemeindevertretern derzeit keine gesicherten Aussagen bezüglich der vertraglichen Eckpunkte vorliegen, auf deren Grundlage eine Entscheidung getroffen werden kann. Ebenso gibt es lediglich unverbindliche Aussagen, die zum Teil bereits mehrfach geändert wurden. Hierzu zählen unter anderem die Lage und Größe des Bestattungswaldes im Wald und die angestrebte Höhe der finanziellen Umsatzbeteiligung der Gemeinde. Um eine verbindliche Grundlage für eine Entscheidung zu bekommen, beantragten wir von der WGS die Vorlage eines Vorvertrages, damit jeder Gemeindevertreter die Folgen seiner Entscheidung abwägen und abschätzen kann. Ohne Vorvertrag ist es aus unserer Sicht nicht möglich, die Vor- und Nachteile abzuwägen. Hier sind wir sehr zuversichtlich, dass dieser Antrag die breite Zustimmung innerhalb der Gemeindevertretung und der betroffenen Ausschüsse erhält.

Uns ist bei den bevorstehenden Entscheidungen sehr wichtig, dass wir seitens der Gemeinde ein Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht haben.

Sehr gerne möchten wir Ihnen folgend die Überlegungen und Argumente innerhalb der WGS vorstellen, mit dem Ziel, Sie zu informieren und zum nachdenken anzuregen! 

Wichtig hierbei, die Reihenfolge / die Ordnung der aufgezählten Punkte geben keine Gewichtung und Wertung wieder.

Was spricht FÜR einen Bestattungswald in unserer Gemeinde:

  • Ich kann mich in meinem Heimatort bzw. in meinem Lebensmittelpunkt im Wald beisetzen lassen.
  • Pflege und Ausbau der Waldwege für den Bereich des Bestattungswaldes.
  • Eine potenzielle Einnahmequelle der Gemeinde in unbekannter Höhe.
  • Deutlich reduzierter Holzeinschlag für einen Teilbereich des Waldes. Im Bestattungswald finden nur Baumpflege- & Verkehrssicherungsmaßnahmen statt.
  • Durch den Erhalt seltenerer Baumarten im Bereich des Bestattungswaldes kann dies mehr Vielfalt & Artenschutz bedeuten. Hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes würde dies sogar eine Aufwertung bedeuten. Die längere Lebensdauer der Bäume würde so auch vielen Waldbewohnern (Spechte, Schmetterlinge, Käfer…) helfen, ihre ökologischen Nischen zu finden.
  • Im Bestattungswald werden Bäume ideell verkauft und können an ihrem Platz verbleiben, statt für die Holzwirtschaft gefällt zu werden.
  • Die Ausgleichszahlungen für die Nichtauslastung unseres Friedhofes wird die Gemeinde sowieso in Teilen zu leisten haben, weil sich niemand, der sich eine Waldbestattung wünscht, davon abhalten lassen wird. Die Einnahmen durch den Bestattungswald könnten diese finanzielle Lücke füllen.
  • Im Sinne der Umweltfreundlichkeit: „Übernahme der Grabpflege durch die Natur, Plastik für Blumentöpfe oder ähnliche Abfallstoffe entfallen“.
  • Eine Zuführung von Totenasche wird nach und nach über 99 Jahre geschehen. Es ist auch zu berücksichtigen, dass evtl. nicht bei jedem Baum die volle Urnenkapazität genutzt wird oder nicht alle möglichen Urnenplätze an einem Baum belegt werden.

Was spricht GEGEN einen Bestattungswald in unserer Gemeinde:

  • Erhöhtes Verkehrsaufkommen im Dorf durch auswärtige Besucher (z.B. Interessenten für einen Urnenplatz, Trauergemeinden und Grabstättenbesucher).
  • Mehr Betrieb im Wald und dadurch mehr Störungen der „Waldbewohner“.
  • Mögliche zusätzliche finanzielle Belastung unseres Friedhofes durch rückläufige Bestattungszahlen bei Einrichtung eines Bestattungswaldes im Dorf.
  • Der zu erwartende Umbau von Zuwegungen und erforderlichen Wegen im Bestattungswald würde einen nicht unerheblichen Eingriff in das jetzige naturbelassene Waldbild bedeuten.
  • Eine Belastung des Waldbodens kann wegen verschiedener Faktoren (z.B. durch den PH-Wert des Bodens oder Abstand zum Grundwasser *) nicht ausgeschlossen werden, allerdings können diese Gefahren auch bei anderen Bestattungsarten & -orten auftreten.
  • Der notwendige Abstand zum Grundwasser kann aktuell nicht zuverlässig bestätigt werden.
  • Mögliche Beschädigung der Baumwurzeln durch die Urnenbeisetzung und die damit verbundenen Ausgrabungen im Kronentraufbereich.
  • Die heutige Parkplatzsituation „Grundschule / Kindergarten / Turnhalle“ ist nicht geklärt, die Errichtung eines Bestattungswaldes könnte eine zusätzliche Flächenumwandlung für erforderlichen Parkraum in diesem Bereich nach sich ziehen.
  • Wenn sich kein Bestattungswald realisieren lässt, sollte die potenzielle weitere forstwirtschaftliche Nutzung des Waldanteils nicht als Bedrohung verstanden werden. Auch ein Wirtschaftwald unterliegt „Abholzungsrichtlinien- und auflagen“, z.B. sind in diversen Gesetzen die Details festgelegt (siehe z.B. Bundeswaldgesetz).

* Falls Sie sich an Hand einer unabhängigen Studie ein eigenes Bild machen möchten, können sie dies an Hand der neuesten Studie des Umweltbundesamtes tun. (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/schadstofffreisetzung-urnen-bestattungswaelder)

Abschließend danken wir für Ihre Aufmerksamkeit und stehen Ihnen selbstverständlich für Fragen zur Verfügung!

Sprechen Sie uns gerne an, vielleicht haben wir auch Ihr Interesse für kommunalpolitische Themen geweckt?! Wenn ja, freuen wir uns auf Ihren Besuch bei unseren Stammtischen, jeden 1. Donnerstag im Monat im Dorfhaus.

Ihre Wählergemeinschaft Sievershütten

Waldbrandgefahr

Der deutsche Wetterdienst (DWD) warnt derzeit auf Grund der langen Trockenperiode des Frühsommers vor Waldbränden. Landesweit wird die Stufe 3 und teilweise bereits die Stufe 4 in Schleswig-Holstein erreicht, bzw. wird in den nächsten Tagen erwartet. Unter folgendem Link kann die offizielle Risikokarte des DWD eingesehen werden: Waldbrandgefahr

In dem man sich verantwortungsvoll der Natur gegenüber verhält, können Wald- und Flächenbrände vermieden werden. Dazu helfen ein paar einfache aber grundlegende Regeln, die der „Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein e.V.“ zusammengefasst hat:

  • Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für Grillfeuer – fragen Sie nach ausgewiesenen Grillplätzen…und halten Sie dort die aktuellen Kontaktregeln ein.
  • Ebenso ist es verboten, in den Wäldern zu rauchen.
  • Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster.
  • Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Grasflächen unter Fahrzeugen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
  • Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern, Mooren und Heideflächen frei – sie sind wichtige Rettungswege. Beachten Sie unbedingt Park- und Halteverbote.
  • In einigen Gebieten ist der Zugang zu Waldgebieten untersagt – bitte folgen Sie diesem Verbot.
  • Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über den Notruf 112. Verhindern Sie Entstehungsbrände, unternehmen Sie Löschversuche, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen, und rufen Sie in jedem Fall die Feuerwehr zur Nachkontrolle.

Wie gestalte ich meinen Garten Bienen/Insektenfreundlicher?

Jetzt im März, wo die Temperaturen langsam steigen und die Natur erwacht, kann man auch schon die eine oder andere Biene oder Hummel im Garten entdecken. Da kann man darüber nachdenken, wie man den eigenen Garten bienenfreundlicher gestalten kann.

  • Die Giftspritze ausmustern: Auch wenn es bislang leicht war, mal eben das Unkraut auf der Auffahrt wegzuspritzen oder die Blattläuse an den Rosen mit der Chemiekeule den Gar auszumachen. Nur in einem giftfreien Garten haben die Insekten eine Überlebenschance.
  • Wilde Ecken: Ein bisschen Totholz, ein kleiner Steinhaufen oder eine freie Sandfläche sind für viele Insektenarten überlebenswichtig. Hier darf es auch mal etwas „wild“ aussehen.
  • Wildblumenbeet: Ein duftendes Wildblumenbeet mit heimischen Pflanzen bereichert jeden Garten. Es ist einfach anzulegen und erfreut Mensch und Tier.
  • Frühblüher: Diese sind als erste Nahrung für früh fliegende Insekten überlebensnotwendig.
  • Eine kleine Wasserecke: Es muss ja nicht gleich ein Teich sein, wo die Vögel im Bachlauf baden und die Insekten auf den Steinen landen, um zu trinken. Eine schöne bepflanzte Wanne in Terrassennähe mit ein paar Steinen, läd auch schon zum Abkühlen für Vögel und Insekten ein. Hier allerdings auf regelmäßige Wasserwechsel achten!
  • Harken statt Laubsauber Laubbläser: Durch den Druck eines Laubbläsers sterben viele Insekten, oder werden durch den Laubsauger eingesaugt. Grifen Sie lieber zur Harke

Weitere Informationen zum Thema bienenfreundliche Gestaltung: