Geplanter Bestattungswald – Überlegungen und Argumente innerhalb der WGS

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Sie haben bestimmt in den letzten Wochen und Monaten aufmerksam die Thematik Bestattungswald verfolgt. 

Wo & wie Sie auch immer mit dem Thema bisher “konfrontiert” wurden – ob in den intensiven Besprechungen vergangener Einwohnerversammlungen, Gemeinde- und Ausschusssitzungen, oder durch das gestartete Bürgerbegehren einer Sievershüttener Interessengemeinschaft, oder vielleicht auch über die Informationen anderer kommunalpolitischer Verbände und in lokalen Zeitungsartikeln – gefühlt bleiben doch (immer) einige Fragen offen! 

Die bisher bekannten und kommunizierten Argumente – hinsichtlich pro & kontra – sind für sich und je nach persönlichen Werten sicherlich alle für den Einen oder Anderen nachvollziehbar. Wir sollten uns dennoch stets bewusst sein, dass dieses Thema zurzeit unser Dorf in Unruhe versetzt und die abschließende Entscheidung durchaus langfristige Auswirkungen auf unsere dörfliche Struktur und das Miteinander haben kann. Wichtig für uns in der WGS ist, dass wie auch immer der Weg zur Entscheidung sein wird, wir alle den letztendlich demokratischen Beschluss mit Respekt und Vernunft gemeinsam tragen können!

Seit Mitte 2019 hat sich der Waldbesitzer Herr Fallmeier in Ausschüssen und Versammlungen gern bereit erklärt, Auskunft über sein geplantes Vorhaben zu geben und hat bereitwillig seine Ideen vorgetragen. Leider fehlt bis heute eine belastbare Basis – im Sinne eines schriftlichen Planentwurfes oder Geschäftskonzeptes – für sein Vorhaben (Stand Anfang Juni 2020).

Ende März 2020 haben wir seitens der WGS einen „Antrag auf Vorlage eines Vorvertrages vom Waldbesitzer zum Bestattungswald“ an unseren Bürgermeister Herrn Stefan Weber übergeben. Die WGS hat in der Vergangenheit bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass den Gemeindevertretern derzeit keine gesicherten Aussagen bezüglich der vertraglichen Eckpunkte vorliegen, auf deren Grundlage eine Entscheidung getroffen werden kann. Ebenso gibt es lediglich unverbindliche Aussagen, die zum Teil bereits mehrfach geändert wurden. Hierzu zählen unter anderem die Lage und Größe des Bestattungswaldes im Wald und die angestrebte Höhe der finanziellen Umsatzbeteiligung der Gemeinde. Um eine verbindliche Grundlage für eine Entscheidung zu bekommen, beantragten wir von der WGS die Vorlage eines Vorvertrages, damit jeder Gemeindevertreter die Folgen seiner Entscheidung abwägen und abschätzen kann. Ohne Vorvertrag ist es aus unserer Sicht nicht möglich, die Vor- und Nachteile abzuwägen. Hier sind wir sehr zuversichtlich, dass dieser Antrag die breite Zustimmung innerhalb der Gemeindevertretung und der betroffenen Ausschüsse erhält.

Uns ist bei den bevorstehenden Entscheidungen sehr wichtig, dass wir seitens der Gemeinde ein Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht haben.

Sehr gerne möchten wir Ihnen folgend die Überlegungen und Argumente innerhalb der WGS vorstellen, mit dem Ziel, Sie zu informieren und zum nachdenken anzuregen! 

Wichtig hierbei, die Reihenfolge / die Ordnung der aufgezählten Punkte geben keine Gewichtung und Wertung wieder.

Was spricht FÜR einen Bestattungswald in unserer Gemeinde:

  • Ich kann mich in meinem Heimatort bzw. in meinem Lebensmittelpunkt im Wald beisetzen lassen.
  • Pflege und Ausbau der Waldwege für den Bereich des Bestattungswaldes.
  • Eine potenzielle Einnahmequelle der Gemeinde in unbekannter Höhe.
  • Deutlich reduzierter Holzeinschlag für einen Teilbereich des Waldes. Im Bestattungswald finden nur Baumpflege- & Verkehrssicherungsmaßnahmen statt.
  • Durch den Erhalt seltenerer Baumarten im Bereich des Bestattungswaldes kann dies mehr Vielfalt & Artenschutz bedeuten. Hinsichtlich des Natur- und Artenschutzes würde dies sogar eine Aufwertung bedeuten. Die längere Lebensdauer der Bäume würde so auch vielen Waldbewohnern (Spechte, Schmetterlinge, Käfer…) helfen, ihre ökologischen Nischen zu finden.
  • Im Bestattungswald werden Bäume ideell verkauft und können an ihrem Platz verbleiben, statt für die Holzwirtschaft gefällt zu werden.
  • Die Ausgleichszahlungen für die Nichtauslastung unseres Friedhofes wird die Gemeinde sowieso in Teilen zu leisten haben, weil sich niemand, der sich eine Waldbestattung wünscht, davon abhalten lassen wird. Die Einnahmen durch den Bestattungswald könnten diese finanzielle Lücke füllen.
  • Im Sinne der Umweltfreundlichkeit: „Übernahme der Grabpflege durch die Natur, Plastik für Blumentöpfe oder ähnliche Abfallstoffe entfallen“.
  • Eine Zuführung von Totenasche wird nach und nach über 99 Jahre geschehen. Es ist auch zu berücksichtigen, dass evtl. nicht bei jedem Baum die volle Urnenkapazität genutzt wird oder nicht alle möglichen Urnenplätze an einem Baum belegt werden.

Was spricht GEGEN einen Bestattungswald in unserer Gemeinde:

  • Erhöhtes Verkehrsaufkommen im Dorf durch auswärtige Besucher (z.B. Interessenten für einen Urnenplatz, Trauergemeinden und Grabstättenbesucher).
  • Mehr Betrieb im Wald und dadurch mehr Störungen der „Waldbewohner“.
  • Mögliche zusätzliche finanzielle Belastung unseres Friedhofes durch rückläufige Bestattungszahlen bei Einrichtung eines Bestattungswaldes im Dorf.
  • Der zu erwartende Umbau von Zuwegungen und erforderlichen Wegen im Bestattungswald würde einen nicht unerheblichen Eingriff in das jetzige naturbelassene Waldbild bedeuten.
  • Eine Belastung des Waldbodens kann wegen verschiedener Faktoren (z.B. durch den PH-Wert des Bodens oder Abstand zum Grundwasser *) nicht ausgeschlossen werden, allerdings können diese Gefahren auch bei anderen Bestattungsarten & -orten auftreten.
  • Der notwendige Abstand zum Grundwasser kann aktuell nicht zuverlässig bestätigt werden.
  • Mögliche Beschädigung der Baumwurzeln durch die Urnenbeisetzung und die damit verbundenen Ausgrabungen im Kronentraufbereich.
  • Die heutige Parkplatzsituation „Grundschule / Kindergarten / Turnhalle“ ist nicht geklärt, die Errichtung eines Bestattungswaldes könnte eine zusätzliche Flächenumwandlung für erforderlichen Parkraum in diesem Bereich nach sich ziehen.
  • Wenn sich kein Bestattungswald realisieren lässt, sollte die potenzielle weitere forstwirtschaftliche Nutzung des Waldanteils nicht als Bedrohung verstanden werden. Auch ein Wirtschaftwald unterliegt „Abholzungsrichtlinien- und auflagen“, z.B. sind in diversen Gesetzen die Details festgelegt (siehe z.B. Bundeswaldgesetz).

* Falls Sie sich an Hand einer unabhängigen Studie ein eigenes Bild machen möchten, können sie dies an Hand der neuesten Studie des Umweltbundesamtes tun. (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/schadstofffreisetzung-urnen-bestattungswaelder)

Abschließend danken wir für Ihre Aufmerksamkeit und stehen Ihnen selbstverständlich für Fragen zur Verfügung!

Sprechen Sie uns gerne an, vielleicht haben wir auch Ihr Interesse für kommunalpolitische Themen geweckt?! Wenn ja, freuen wir uns auf Ihren Besuch bei unseren Stammtischen, jeden 1. Donnerstag im Monat im Dorfhaus.

Ihre Wählergemeinschaft Sievershütten

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