Bericht zur Sitzung des 3. Bauausschusses

Die Tagesordnung der Bauausschusssitzung war gut gefüllt mit wichtigen Tagesordnungspunkten. Wie bereits angekündigt, konnte der Bebauungsplan Nr. 8 „Buschkoppel 2“ sowie die dazugehörige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss an die Gemeindevertretungsversammlung übergeben werden.
Was uns besonders freut, ist, dass dies einstimmig geschah.

Leider mussten wir auch einen erheblichen Rückschlag bei der Finalisierung des städtebaulichen Vertrages hinnehmen. Die Mitglieder des Bauausschusses sind mit der Kenntnis und der Tischvorlage in die Beratung gegangen, dass alle strittigen Punkte des Vertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Amtsverwaltung geklärt wurden. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass der Vertragsbestandteil, der das Vorhaben schon seit längerem ausbremst, nicht rechtssicher abgeschlossen wurde und daher der Vertrag nicht beschlossen werden konnte. Besonders bitter: Anscheinend war dieser Sachverhalt einzelnen Personen schon vor der Sitzung bekannt gewesen und bremst das Vorhaben erneut aus.

Die direkte Folge ist, dass der Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplanänderung ohne vertragliche Grundlage nicht in die Auslegung gehen können. Auch, wenn alle Beteiligten dies wollen und ein Baustart in 2024 begrüßen würden.

Des Weiteren hat der Bauausschuss sich offen für Freiflächen-PV Anlagen gezeigt, wobei im Haushalt 2024 die benötigten Haushaltsmittel für eine Potenzialflächenanalyse eingestellt werden sollen.

Neben der häuslichen Weihnachtsvorbereitung wird es erforderlich sein, Lösungswege für den Vertragsentwurf zu erarbeiten. Offiziell hat sich der Bauausschuss in die Weihnachtspause verabschiedet, die Arbeiten und Abstimmungen laufen jedoch ungebremst im Hintergrund weiter.

Bericht zur Bauausschusssitzung – Gemeinsame Fortschritte für die Gemeindeentwicklung

Am 28. August 2023 fand die Bauausschusssitzung im Dorfhaus statt. Diese Sitzung war von besonderer Bedeutung, da sie die erste unter der Leitung der Wählergemeinschaft in dieser Amtsperiode war. Die Veranstaltung bot eine Plattform, um wichtige Angelegenheiten anzugehen und gemeinsame Fortschritte für die Entwicklung der Gemeinde zu erzielen.

In dieser Sitzung wurde der Fokus auf die Bewältigung von Altlasten gelegt, die in der Vergangenheit möglicherweise unzureichend behandelt wurden. Unter der neuen Leitung der Wählergemeinschaft konnte ein erster Schritt unternommen werden, um diese Angelegenheiten anzugehen und mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten.

Es versammelten sich zur Sitzung rund 20 Bürger, darunter auch viele Gemeindevertreter beider Fraktionen. Frau Nenz vom Amt sowie Bürgermeister Andreas Doose haben ebenfalls an dieser Sitzung teilgenommen. Die rege Beteiligung zeugte von großem Interesse an den Angelegenheiten der Sitzung und an der neuen Ausschusskonstellation und Führung.

Die Sitzung verlief äußerst produktiv und zielgerichtet, sodass die angestrebten Ergebnisse erfolgreich erzielt wurden. Dank der konstruktiven Herangehensweise konnten Ideen und Meinungen effektiv ausgetauscht werden. Die Präsenz der verschiedenen Teilnehmer ermöglichte einen breit gefächerten Blick auf die behandelten Themen.

Ebenso wurde der erste Aufschlag für das aktuelle Thema der Überarbeitung der Regionalplanung und der damit verbundenen Stellungnahme der Gemeinde gemacht.

Die großen Themen wie die Buschkoppel 2 und die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes befinden sich derzeit in der Vorbereitungsphase. Obwohl diese Themen in dieser Sitzung nicht behandelt wurden, ist es ermutigend zu sehen, dass sie auf den kommenden Bauausschusssitzungen aufgegriffen und diskutiert werden. Leider war dies, aus verschiedenen Gründen, in der Vergangenheit nicht ausreichend der Fall, sodass diese Planungsprozesse allzu lang laufen und sich Interessenten von neuen Wohn- und Gewerbegebieten eventuell bereits anderweitig orientiert haben. Die Tatsache, dass die Gemeindevertreter und auch das Amt diese Angelegenheiten aktiv vorbereiten, verdeutlicht das Engagement für eine sorgfältige und umsichtige Planung.

Die Bauausschusssitzung war ein wichtiger Schritt in Richtung einer konstruktiven Zusammenarbeit und einer zukunftsorientierten Gemeindeentwicklung. Sie unterstreicht das Bestreben der neuen Gemeindevertretung, effektive Lösungen für anstehende Herausforderungen zu finden und die Gemeinde auf effiziente Weise voranzubringen.

Wir sind zuversichtlich, dass die kommenden Bauausschusssitzungen die Möglichkeit bieten werden, die genannten Themen ausführlich zu behandeln und wichtige Entscheidungen zu treffen, die das Wohl der Gemeinde im Blick haben. Die aktive Beteiligung der Wählergemeinschaft sowie der CDU unterstreicht das Engagement für eine positive Entwicklung der Gemeinde. Darüber hinaus bitten wir um eine Aufrechterhaltung des Interesses in der Bevölkerung für die Gemeindepolitik und an einer regen Teilnahme an den zukünftigen Ausschusssitzungen.

Bauausschusssitzung am 28.08.2023 Einladung und Nachtrag

Auf Grund von ausstehenden Abstimmungen zwischen der Amtsverwaltung und der Bauland Schleswig-Holstein eG musste die Tagesordnung angepasst werden. Wir sind bemüht die Abstimmungen schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen und die entsprechenden Tagesordnungspunkte auf der nächsten Sitzung nachzuholen.

Bauausschusssitzung am 28.08.2023

Der neue Bauausschuss wird sich erstmalig am 28.08.2023 um 19:30 Uhr im Jock’s zusammenfinden. Auf der offiziellen Einladung werden voraussichtlich unter anderem folgende Themen enthalten sein.

  • Ingenieursvertrag zur Ertüchtigung der Klärteichanlage (öffentlich)
  • Städtebaulicher Vertrag Buschkoppel 2 (nicht öffentlich)
  • Abstimmung über die Empfehlung des Auslegungsbeschlusses Buschkoppel 2 (öffentlich)

Sofern sich der Bauausschuss darüber einigt, den B-Plan Buschkoppel 2 in die zweite und letzte Auslegung zu bringen, wird über den Auslegungsbeschluss in der kommenden Gemeindevertretersitzung beraten.

Nach der Auslegung und der Behandlung der Stellungnahmen kann mit der Ausschreibung der Erschließungsarbeiten begonnen werden. Ab diesem Zeitpunkt obliegt die Durchführung der Erschließung nicht mehr der Gemeinde, sondern dem Vorhabenträger, da dieser Vertragspartner mit dem Ingenieurbüro sowie mit der Baufirma ist.